Unser Ingenieurbüro für Maschinenbau übernimmt die jährliche Überprüfung nach Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) für Ladekräne, Baumaschinen, LKW, Ladeboardwände, Tore, Hebebühnen und dergleichen.
Jährliche Überprüfungen nach Arbeitsmittelverordnung (AVMO).
Gemäß der österreichische Arbeitsmittelverordnung (BGBl. II Nr. 164/2000) dürfen Arbeitgeber Ihren ArbeitnehmerInnen nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die hinsichtlich Konstruktion, Bau und weiterer Schutzmaßnahmen den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen. Neben einer umfassenden Information und entsprechender Unterweisung der ArbeitnehmerInnen erfordert das die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten.
Wir beraten Sie gerne über die jeweils geltenden Vorschriften und führen im Rahmen unserer Konzession
durch und stellen Prüfbefunde aus.
Für Arbeitsmittel, die vor Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie (1995) in Verkehr gebracht worden sind, analysieren wir die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefährdungen, führen eine Risikobewertung durch und überprüfen die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Arbeitsmittels nach dem 4. Abschnitt der AM-VO.
Unser Unternehmen besteht bereits seit 1957 und wurde in Wien gegründet.
Damals wurde es als Transportunternehmen (Einzelfirma) von Robert Wagner Senior eröffnet und geführt.
Im Laufe der Zeit haben wir unsere Leistungen ständig erweitert und an die individuellen Bedürfnisse unserer Kundschaft angepasst.
Werkstatt:
Gewerbeparkstraße 3
2231 Straßhof/Nordbahn
Telefon: +43(0)1 / 726 97 97
Mobil: +43 / 660 3010 693
E-Mail: office@wagner-kfztechnik.at